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sie wieder auf einander bezogen, wie sie es dem Begriff nach als | sie wieder auf einander bezogen, wie sie es dem Begriff nach als | ||
Tauschwerthe waren: daß sie sich in bestimmten Verhältnissen decken und vergleichen. | Tauschwerthe waren: daß sie sich in bestimmten Verhältnissen decken und vergleichen. | ||
- | Der besondre Tauschwerth, | + | Der besondre Tauschwerth, |
der Bestimmtheit gesezt des verselbstständigten Tauschwerths, | der Bestimmtheit gesezt des verselbstständigten Tauschwerths, | ||
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+ | Wie das geschieht (d. h. das quantitative Verhältniß zwischen dem | ||
+ | quantitativ bestimmten Tauschwerth und einer bestimmten Quantität Geld | ||
+ | gefunden wird), oben. Indem aber das Geld eine selbstständige Existenz ausser | ||
+ | den Waaren hat, so erscheint der Preiß der Waare als äussere Beziehung der | ||
+ | Tauschwerthe oder Waaren auf das Geld; die Waare ist nicht //Preiß//, | ||
+ | wie sie ihrer socialen Substanz nach Tauschwerth war; diese Bestimmtheit fällt | ||
+ | nicht mit ihr // | ||
+ | Vergleichung mit dem Geld; die Waare //ist// Tauschwerth, | ||
+ | Preiß. Der erste war in unmittelbarer Einheit mit ihr, ihre unmittelbare | ||
+ | Bestimmtheit, | ||
+ | auf der einen Seite die Waare, auf der andren (im Geld) ihr Tauschwerth | ||
+ | befand; jezt aber im //Preiß// bezieht sich die Waare einerseits auf das Geld als | ||
+ | ein ausser ihr seiendes und zweitens ist sie //ideell// selbst als Geld gesezt, da | ||
+ | das Geld eine von ihr verschiedne Realität hat. Der Preiß ist eine Eigenschaft | ||
+ | der Waare, eine Bestimmung, in der sie als Geld // | ||
+ | nicht mehr eine unmittelbare, | ||
+ | ||36| Neben dem reellen Geld existirt nun die Waare als ideell geseztes Geld. | ||
+ | |||
+ | Diese nächste Bestimmung, sowohl des Geldes als //Maaß//, als der Waare | ||
+ | als //Preiß// wird am einfachsten veranschaulicht durch den Unterschied | ||
+ | s zwischen reellem //Geld// und // | ||
+ | stets als Rechengeld, und als Preiß ist die Waare stets nur ideell in das | ||
+ | Geld verwandelt. | ||
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